Ausgründung
Das Konzept der Ausgründung ist vielen Unternehmern gut bekannt. Hier erhält meist ein Mitarbeiter durch eine Erfindung (Invention) oder eine neuartige Anwendungsidee (Innovation) bei bzw. durch seine Arbeit in einem bestehenden Unternehmen die Gelegenheit, die Erfindung oder Neuerung in einem “eigenen”, neuen Unternehmen, in einer sogenannten Ausgründung, umzusetzen.
Sein (ehemaliges) Unternehmen hat in dieser Situation meist kein Interesse an der Eigenverwertung der Idee oder es sprechen andere Gründe, z.B. Kostenstrukturen für festangestelltes Personal in einer Tarifvertragsstruktur, dagegen. Das ehemalige Unternehmen beteiligt sich aber oft an dem neuen Unternehmen, es wird ggf. zum Geldgeber oder es öffnet partnerschaftlich Absatzwege, Verwaltungsstrukturen, Patente, etc.
Innovation durch Kooperative Eingründung
Die Kooperative Eingründung nimmt das Konzept der Kooperativen Innovation auf und geht den spiegelbildlich seitenverkehrten Weg der Ausgründung. Bei der Eingründung geht es entsprechend darum, dass ein innovativer, oft neuer Unternehmer mit einer anderen Person, die eher konservativ in einem Bestandsunternehmen tätig ist bzw. es leitet, zusammenarbeitet. Er bringt sein neuartig-innovatives Konzept (oder Know-How) in ein bestehendes Unternehmen kooperativ ein. Dieses Bestandsunternehmen sollte sich zumindest für das neue Konzept bereits interessiert haben oder sich dafür interessieren lassen. Beide Konzepte sollten zusammenpassen bzw. sich ergänzen.
Anwendungsbeispiel
Angenommen ein Unternehmer möchte einen Onlinebaumarkt gründen und Baustoffe auf einem digitalen Absatzweg anbieten, verkaufen und ausliefern. Dieser Unternehmer müsste nun (ganz allgemein betrachtet, im Beispiel soll es nicht um Sonderkonstruktionen gehen) zuerst selbst einen niedergelassenen Betrieb gründen (mit allem Gründungsaufwand), die Waren ins Lager nehmen (was hohe Investitionen erfordern würde), einen Innendienst und eine physische Rücksendeabteilung aufbauen (Retouren sind ein finanzieller und erheblicher organisatorischer Aufwand) sowie alle steuerlichen und verwalterischen Abläufe organisieren. Abgesehen davon, dass der erforderliche Betriebsumfang bis zum ersten Onlineverkauf den tatsächlichen Onlineverkauf verzögert, leistet sich das neue Unternehmen den teuren Luxus eines eigenen Betriebsablaufs. Es könnte sein, dass der Onlineshop deshalb scheitert oder der unternehmerische Erfolg erst nach langer Zeit bzw. nicht im potentiell möglichen Umfang eintritt.
Und das obwohl, in unserem Beispiel, gerade zur selben Zeit ein Bestandsunternehmen aus dem Baustoffhandel die Einführung eines Onlineshops prüft. Dieses andere Unternehmen muss zuerst das notwendige Know-How aufbauen und die neue Leistung parallel zum bestehenden Tagesgeschäft bewerkstelligen. Das Projekt kann z.B. deshalb kritisch werden, weil hohe neue Kosten, das fehlende Fachpersonal und der mangelnde Fokus auf das Tagesgeschäft das neue Projekt und ggf. sogar das Bestandsunternehmen in Schieflage bringen können. Ein handelt sich also um ein risikoreiches Unterfangen mit durchaus ungewissem Erfolgsausgang. Allein schon diese Bewertung verhindert wohl sehr viele notwendige Innovationsschritte in Bestandsunternehmen.
Würden beide Unternehmer zusammenarbeiten und den Weg gemeinsam gehen, könnte die eine Seite Ihre Bestandskompetenzen und das Erfahrungswissen eines niedergelassenen Betriebes einbringen. Die andere Seite könnte die Innovation entlang ihres (z.B. digitalen) Know-Hows relativ leicht umsetzen und gemeinsam würde schneller und mit deutlich weniger Risiko eine gute Erfolgschance entstehen. Eine Eingründung bietet in ihrer denkbaren Vielfalt einen sehr großen Chancenraum.
Die Eingründung hat als Form der Kooperation, die wegen Ihrer Kooperationstiefe auch organisatorisch weit über ein Joint Venture hinaus geht, z.B. zahlreiche rechtliche Herausforderungen zu meistern. Auch bleiben wettbewerbsrechtliche Überlegungen zu klären und Kooperation braucht immer auch ein kooperatives Mindset bei den beteiligten Partnern. Jedoch ist die Eingründung ein schlüssiges Konzept, insbesondere im Innovationsbereich. Für einen modernen Unternehmer dürfte Kooperation ohnehin kein Fremdwort sein.
Das Konzept der Eingründung kennt selbstverständlich die Co-Opetition, hat aber eine deutlich längere Bindungsdauer und eine ausgeprägte Bindungstiefe, was die beiden Konzepte unterscheidet.
Anwendungsfeld Crowd-Founding
Vom Crowd-Founding (geimeinsames Gründen) grenzt sich die Eingründung in der Art ab, dass im Crowd-Founding die Anwender in einer “Unterversorgungssituation” den Bedarf selbst (und kooperativ) bestimmen (es geht dort also weniger um Invention oder Innovation bei der Gründung). Im Crowd-Founding wird zudem ein neues Unternehmen maßgeschneidert gegründet, der Vorteil entsteht also weniger durch die “Zusammenlegung” zweier oder mehrerer Know-How- oder Kompetenzbereiche wie dies bei der Kooperatven Eingründung der Fall ist. Allerdings können Überlegungen zum Crowd-Founding in der Art herangezogen werden, als dort auch Unternehmer (mit professionellem Know-How) an der gemeinsamen Gründung betieiligt werden können.